Hinweise zur Einholung eines Beratungs-Angebotes
Unabhängig von der Form der Angebots-Einholung sollten Sie als Auftraggeber im Interesse des Erhalts eines qualitätsgerechten Angebotes folgende Regeln beachten:
- Das zu lösende Problem muss seitens des Auftraggebers umfassend beschrieben werden. Zusätzlich müssen dem potentiellen Auftragnehmer auftragsbezogene Informationen in hinreichender Menge und Detaillierung zur Verfügung stehen.
- Die im Falle der Einstellung auf Vergabeplattformen erforderliche Formalisierung der Auftragsbeschreibung darf nicht zur Unverständlichkeit der Ausschreibung für den potentiellen Auftragnehmer führen.
- Es sollten im Angebot nicht Angaben vom potentiellen Auftragnehmer eingefordert werden, die erst als Ergebnisse des Projektes selbst zur Verfügung stehen können.
- Verzichten Sie darauf, dem potentiellen Auftragnehmer Arbeitsaufwände verbindlich vorgeben zu wollen, die nur er selbst einschätzen kann.
- Konstruktionen, bei denen unter Negierung der fachlichen Anforderungen zwangsläufig nur das billigste Angebot den Zuschlag bekommen kann, sollten vermieden werden.
- Es sollte vor Einholung eines Angebotes Klarheit darüber bestehen, ob die Zusammenarbeit im Rahmen eines Werkvertrages oder im Rahmen eines Dienstvertrages erfolgen soll.
- Idealerweise sollte der Angebots-Erstellung ein persönliches Gespräch zwischen Auftraggeber und potentiellem Auftragnehmer vorausgehen.