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Hinweise zur Einholung eines Beratungs-Angebotes

Unabhängig von der Form der Angebots-Einholung sollten Sie als Auftraggeber im Interesse des Erhalts eines qualitätsgerechten Angebotes folgende Regeln beachten:
  1. Das zu lösende Problem muss seitens des Auftraggebers umfassend beschrieben werden. Zusätzlich müssen dem potentiellen Auftragnehmer auftragsbezogene Informationen in hinreichender Menge und Detaillierung zur Verfügung stehen.
  2. Die im Falle der Einstellung auf Vergabeplattformen erforderliche Formalisierung der Auftragsbeschreibung darf nicht zur Unverständlichkeit der Ausschreibung für den potentiellen Auftragnehmer führen.
  3. Es sollten im Angebot nicht Angaben vom potentiellen Auftragnehmer eingefordert werden, die erst als Ergebnisse des Projektes selbst zur Verfügung stehen können.
  4. Verzichten Sie darauf, dem potentiellen Auftragnehmer Arbeitsaufwände verbindlich vorgeben zu wollen, die nur er selbst einschätzen kann.
  5. Konstruktionen, bei denen unter Negierung der fachlichen Anforderungen zwangsläufig nur das billigste Angebot den Zuschlag bekommen kann, sollten vermieden werden.
  6. Es sollte vor Einholung eines Angebotes Klarheit darüber bestehen, ob die Zusammenarbeit im Rahmen eines Werkvertrages oder im Rahmen eines Dienstvertrages erfolgen soll.
  7. Idealerweise sollte der Angebots-Erstellung ein persönliches Gespräch zwischen Auftraggeber und potentiellem Auftragnehmer vorausgehen.